Karin Wagner
Veröffentlicht am: 06.03.2026
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Beratung Übersetzer/Dolmetscher Sonstiges
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Die Unterschrift beim Notar in Italien

Am Ende eines Notartermins, nach der vollständigen Verlesung der Urkunde, folgt die Unterzeichnung des Vertrags. Für viele ausländische Käufer ist dieser Moment überraschend, weil in Italien besondere formale Anforderungen an die Unterschrift gestellt werden.

Die Unterschrift muss leserlich, vollständig und in Schreibschrift erfolgen. Das bedeutet, dass der gesamte Vor- und Nachname ausgeschrieben werden muss. Eine verkürzte Signatur, Initialen oder eine unleserliche Paraphe sind nicht zulässig.

Maßgeblich sind dabei die im Ausweis oder Reisepass eingetragenen Namen. Wenn mehrere Vornamen vorhanden sind, müssen auch diese vollständig ausgeschrieben werden, selbst wenn sie im Alltag nicht verwendet werden.

Für viele Menschen ist diese Form der Unterschrift ungewohnt, da im täglichen Gebrauch häufig nur eine kurze Signatur verwendet wird. Manche Notare erlauben zusätzlich zur vorgeschriebenen Schreibschrift die persönliche Signatur daneben zu setzen. Die leserliche Schreibschrift bleibt jedoch verpflichtend.

Auch kleine Fehler können Folgen haben. Durchstreichen oder Korrigieren ist in einer notariellen Urkunde nicht möglich. Wird eine Unterschrift falsch geschrieben, muss die betreffende Seite neu ausgedruckt und von allen Beteiligten erneut unterschrieben werden.

 
 
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