Nehmen wir an, Sie haben eine Immobilie gefunden, die Ihnen gefällt. Der Makler oder Verkäufer wirkt vertrauenswürdig, die Unterlagen liegen auf dem Tisch und nun sollen Sie ein Kaufangebot abgeben.
Viele Käufer sind an diesem Punkt unsicher. Kürzlich hatte ich einen Fall, in dem sich Kunden kaum trauten, etwas zu sagen, weil sie irgendwo gelesen hatten, dass ein Angebot immer unwiderruflich ist. Das stimmt grundsätzlich – allerdings erst ab dem Moment, in dem ein schriftliches Kaufangebot unterschrieben wird.
In der Phase davor, also bei Gesprächen, Verhandlungen oder beim ersten „Vorfühlen“, können und sollten Sie selbstverständlich Fragen stellen und Bedingungen ansprechen. Zum Beispiel:
Bleibt die Einrichtung im Haus?
Wird die Immobilie komplett geräumt übergeben?
Gibt es Gegenstände oder Einbauten, die ausdrücklich Teil des Verkaufs sein sollen?
Gerade in dieser Phase ist es wichtig, nichts als selbstverständlich anzusehen. Sprechen Sie über alle Punkte und notieren Sie sich, was besprochen oder zugesagt wurde.
Das schriftliche Kaufangebot ist ein sehr wichtiges Dokument. Darin müssen die Immobilie, eventuelles Zubehör und alle vereinbarten Bedingungen genau beschrieben sein. Bevor Sie unterschreiben, sollten Sie unbedingt jemanden hinzuziehen, der sich mit der Materie auskennt. Unterschreiben Sie nichts, wenn Sie den Text nicht vollständig verstehen oder einzelne Passagen unklar sind.
Idealerweise wird bereits vor Abgabe des Kaufangebots ein Techniker hinzugezogen, zum Beispiel ein Geometra oder Architekt, der die Unterlagen prüft. Alternativ sollte im Kaufangebot zumindest ausdrücklich festgehalten werden, dass die Immobilie katasterrechtlich und städtebaulich den geltenden Vorschriften entspricht.
Ein angenommenes Kaufangebot ist in der Regel verbindlich. Wenn Sie danach zurücktreten, verlieren Sie normalerweise die geleistete Anzahlung.
Gleichzeitig ist ein Kaufangebot ohne oder mit nur sehr geringer Anzahlung oft wenig sinnvoll. Auch der Verkäufer muss eine gewisse Sicherheit haben, dass das Angebot ernst gemeint ist.
Ein weiterer Punkt, der häufig zu Missverständnissen führt, betrifft mögliche Umbauten oder Erweiterungen. Wenn Käufer fragen, ob man noch einen Raum anbauen, einen Pool bauen oder einen Schuppen in ein kleines Gästehaus umwandeln kann, lautet die Antwort oft: „Ja, natürlich – man muss nur einen Antrag bei der Gemeinde stellen.“
Das bedeutet jedoch lediglich, dass ein Antrag gestellt werden kann. Ob dieser Antrag genehmigt wird, ist eine ganz andere Frage. Außerdem muss ein solcher Antrag in der Regel von einem Geometra oder Architekten vorbereitet und eingereicht werden. Diese Arbeit ist kostenpflichtig – und geeignete Fachleute sind nicht immer sofort leicht zu finden.