Tiny House oder nicht: Es kommt darauf an, ob das Tiny House auf Rädern steht oder ein festes Fundament hat.
In Italien gibt es keine nationale Regelung für Tiny Houses. Es gilt das italienische Baugesetz (Testo Consolidatore Edilizia) DPR 380/2001 sowie die kommunalen Bauvorschriften.
1. Feststehendes Tiny House auf Fundament: Es gilt als Neubau.
• Eine Genehmigung ist erforderlich: Baugenehmigung oder SCIA (segnalazione certificata di inizio attività), abhängig von der Wohnfläche und der jeweiligen Gemeinde.
• Es muss bestimmte Anforderungen hinsichtlich Abständen, Höhen, Mindestfläche, Hygiene und Sanitäranlagen, Erdbebensicherheit und Energieeffizienz erfüllen.
• Bei einer Fläche von unter 70 Quadratmetern wird es in vielen Gemeinden als „Mindestwohneinheit“ (IMU/TASI) eingestuft, die Regeln bleiben jedoch dieselben wie für ein normales Haus.
• IMU/TASI: Ja, da es feststehend ist.
2. Tiny House auf Rädern/genehmigter Anhänger: Hier gelten andere Bestimmungen. Es gibt zwei Fälle:
A. Nutzung als Fahrzeug – privater Campingplatz
Solange das Fahrzeug als Anhänger/Wohnwagen eingestuft ist, darf es nur auf ausgewiesenen Flächen abgestellt werden: Campingplätzen und Rastplätzen.
• Eine Baugenehmigung ist nur erforderlich, wenn dauerhafte bauliche Veränderungen vorgenommen werden.
• Es ist nicht gestattet, darauf ein Wohnhaus zu errichten oder es mit einem Fundament im Boden zu verankern.
• Maximal 60 Tage am selben Standort für vorübergehendes Parken.
B. Dauerhafte Wohnnutzung auf Privatgrundstück
Selbst wenn das Fahrzeug Räder hat, wird es von der Gemeinde als Gebäude betrachtet, sobald es an die Versorgungsleitungen angeschlossen, vom Unterboden befreit, mit einer festen Treppe oder Veranda ausgestattet oder als Wohnraum genutzt wird.
• Eine Genehmigung ist weiterhin erforderlich. Häufig handelt es sich um eine Baugenehmigung (SCIA – Regionale Bauordnung) für Neubauten.
• Bei Parken ohne Genehmigung drohen Bußgelder und eine Räumungsanordnung.
3. Weitere wichtige Punkte
1. Baugenehmigung: Das Grundstück muss bebaubar/wohnlich sein. Auf landwirtschaftlichen Flächen darf kein Haus gebaut werden, auch kein kleines. 2. Mindestwohnfläche: Viele kommunale Vorschriften schreiben 28 m² für eine Person und 38 m² für zwei Personen vor. Ein 15 m² großes Tiny House gilt nicht als „Wohnung“ im Sinne des Wohnsitzrechts.
3. Wohnsitz: Das Einwohnermeldeamt erteilt einen Wohnsitz nur, wenn die Immobilie als Katasterklasse A/2, A/3 usw. klassifiziert ist. Ein Tiny House auf Rädern ist davon nicht betroffen.
Faustregel:
Räder + ungesichert + provisorisches Parken = Wohnwagen, keine Genehmigung erforderlich.
Fundament + feste Anschlüsse + dauerhafte Nutzung = Haus, Genehmigung erforderlich.
Im Zweifelsfall immer mit der zuständigen Gemeinde reden!
Diese Regeln gelten übrigens fast genauso auch in Deutschland!
