In Italien setzen sich die Regeln für den Wohnungsbau aus nationalen Gesetzen, technischen Normen und kommunalen Verordnungen zusammen, die örtlich sehr unterschiedlich sein können.
Hier ein kurzer Überblick:
1. Die vier wichtigsten nationalen Gesetze:
Präsidialerlass (testo unico edilizia)380/2001
Genehmigungen, CILA, SCIA, Bewohnbarkeitsbescheinigung. Es ist die Bibel des Bauwesens.
Ministerialerlass vom 5. Juli 1975
Gesundheits- und Hygieneanforderungen: Mindesthöhen, Flächen, Badezimmer, Beleuchtung
Technische Normen NTC Bau 2018
Erdbebensicherheit, Lasten, Materialien. Obligatorisch für die Statik.
Gesetzesdekret 192/2005
Obligatorisch für die Statik. Energieeffizienz, APE, nachhaltige Materialien
2. Mindestanforderungen für ein neues Haus
Höhen und Flächen – Ministerialerlass 1975:
1. Mindesthöhe: 2,70 m für Wohnräume. 2,40 m für Flure, Badezimmer und Abstellräume. Dachböden: durchschnittlich 2,40 m, sofern bewohnbar.
2. Mindestwohnfläche: Studio-Wohnung 28 m² für 1 Person, 38 m² für 2 Personen. Einzelzimmer 9 m², Doppelzimmer 14 m².
3. Beleuchtung: Fenster mit einer Fläche von mindestens 1/8 der Bodenfläche.
4. Badezimmer: Mindestens 1 Badezimmer mit WC, Bidet, Waschbecken und Dusche/Badewanne.
Ein zweites Badezimmer kann nur WC und Waschbecken enthalten.
Erdbebensicherheit – NTC 2018: Ganz Italien ist erdbebengefährdet. Ein statischer Nachweis, der beim Bauamt eingereicht werden muss, ist erforderlich. Häuser aus Mauerwerk, Stahlbeton oder Holz müssen erdbebensicher sein.
Energie – Gesetzesdekret 192/2005: Neubauten = nahezu nZEB (Nullenergiegebäude). Anforderungen: Wärmedämmung, Hochleistungsfenster, Wärmepumpe oder Brennwertkessel + erneuerbare Energien. Mindest-Energieeffizienzklasse A1.
3. Welche Genehmigungen sind für den Bau erforderlich?
Projekt Erforderlicher Titel
Neubau Baugenehmigung
Umfassende Sanierung Baugenehmigung oder SCIA Alternativa
Innensanierung CILA
Instandhaltung - Keine Genehmigung notwendig. Der Baubeginn sollte der Gemeinde aber mitgeteilt werden.
Die Gemeinde wendet ihren eigenen Flächennutzungsplan (PRG ode PGT) an, der Folgendes festlegt:
Baugebiete, maximale Gebäudehöhe, Abstände zu Grundstücksgrenzen und die Gebäudekategorie.
4. Weitere wichtige Regeln:
1. Abstände: Mindestens 10 m zwischen Fensterfronten verschiedener Gebäude. Mindestens 5 m Abstand zur Grundstücksgrenze oder bündiger Übergang bei angrenzenden Gebäuden.
2. Barrierefreiheit (Gesetz 13/1989): Neubauten müssen barrierefrei zugänglich sein. Aufzug bei mehr als 3 Stockwerken.
3. Akustik (DPCM 12.05.1997): Wände und Böden müssen schallgedämmt sein.
4. Schornstein: Pflicht bei Installation eines Kamins/Ofens. Wandmontierte Abgasrohre sind für neue Heizkessel nicht zulässig.
5. Regionale/kommunale Unterschiede
Jede Gemeinde hat ihre eigenen Bauvorschriften, die unter anderem folgende Bestimmungen enthalten können: Fassadenfarben, Dächer, Balkone und Parkplätze. Beispielsweise ist im Zentrum von Bergamo die Anbringung einer Außendämmung an einem historischen Gebäude nicht gestattet. Um herauszufinden, was auf Ihrem Grundstück möglich ist, beantragen Sie bei der Gemeinde certificato di destinazione urbanistica (CDU). Diese kostet 20 € und enthält Spezifikationen, Einschränkungen und die maximal zulässige Gebäudehöhe.
Planen Sie einen Neubau oder eine Renovierung? Teilen Sie mir mit, ob es sich um einen Neubau, eine Renovierung oder eine Erweiterung handelt und in welcher Gemeinde: Ich gebe Ihnen gerne weitere Auskunft!